Tipp des Monats

Schon bemerkt? Der steuerlich absetzbare Anteil Ihrer Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung steigt seit 2005 und wirkt sich mindernd auf die Einkommenssteuer aus. Ein Geschenk des Staates?

Tatsächlich handelt es sich um eine Umschichtung der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund des demographischen Wandels. Bisher unterlag der Einkommenssteuer nur der geringe Ertragsanteil der Altersrente. Zukünftig ist die gesamte Altersrente zu versteuern. Sie werden also bei Bezug der Altersrente weniger Geld zur Verfügung haben. Als Ausgleich dafür wirken sich aber schon jetzt die Rentenversicherungsbeiträge während Ihres Arbeitslebens steuermindernd aus. Das, was Sie jetzt einsparen, sollten Sie in eine private Rentenversicherung investieren, das kann z.B. die steuerlich ebenfalls geförderte sog. Riesterrente oder Rüruprente sein oder die klassische private Rentenversicherung. Lassen Sie sich von uns beraten, damit Sie als Rentner keine Überraschungen erleben.